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Der Freiburger Anwaltsverein wird vertreten vom Vorstand:
Der Vorstand wird bei seiner Arbeit vom erweiterten Vorstand unterstützt, der seine Aufgaben wie folgt verteilt hat:
Der Freiburger Anwaltverein nimmt in seinem Bezirk die Interessen der Rechtsanwaltschaft gegenüber den Gerichten und Behörden, der Öffentlichkeit und der Presse wahr. Als Freiburger Anwaltverein sind wir Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) mit Sitz in Berlin. Der Deutsche Anwaltverein ist die Dachorganisation aller Anwaltvereine in Deutschland sowie der Anwaltvereine im Ausland, die sich dem DAV angeschlossen haben. Weiter ist der Freiburger Anwaltverein Mitglied des Anwaltverbandes Baden-Württemberg und wirkt dadurch auch in politischen und vor allem berufspolitischen Fragen auf Landes- und Bundesebene mit. Von zentraler Bedeutung ist der rege Austausch mit dem regionalen Verein der Richter und Staatsanwälte.
Es ist erfreulich, dass in den vergangenen Jahren das soziale Bewusstsein der Kollegenschaft gestärkt worden ist. Eine große Zahl von Kolleginnen und Kollegen nehmen an den sogenannten IVO-Diensten unseres Vereins, d.h. der Beratungshilfe, dem Notdienst und an Schuldnerberatungsstellen teil. Besondere Beachtung verdient die mit dem Verein der Richter und Staatsanwälte gegründete Kommission für Menschenrechte.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit des Freiburger Anwaltvereins liegt in der Fortbildung der Mitglieder. Sowohl die einzelnen Arbeitsgemeinschaften als auch der Verein bieten für die unterschiedlichesten Rechtsgebiete Fortbildungsveranstaltungen an.
Als Arbeitsgemeinschaften haben sich im Freiburger Anwaltverein die folgenden Arbeitsgemeinschaften gebildet für: Arbeitsrecht, Bankrecht, Baurecht, Erbrecht, Famlienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Immobilien- u. Mietrecht, 3-länder-anwälte (in Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen aus der Schweiz und Frankreich in Basel und Colmar), Medizinrecht, Mediation, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht.
Die Gründung eines Vereins der am Landgericht Freiburg zugelassenen Rechtsanwälte geht ins ausgehende vorletzte Jahrhundert und zwar auf das Jahr 1892 zurück. Der Freiburger Anwaltverein konnte somit 2017 das 125 jährige Bestehen feiern. Das zweite Kaiserreich war gegründet, die Reichsjustizgesetze verabschiedet, die Kodifizierung des reichseinheitlichen bürgerlichen Rechts stand unmittelbar bevor.
Bereits damals war es den Freiburger Rechtsanwälten ein Bedürfnis, sich in Form eines Vereins zusammenzuschließen, um mit einer Stimme ihre Interessen zu vertreten. Schon immer hatte der Verein einen hohen Repräsentationsgrad. Heute sind mehr als 900 Kolleginnen und Kollegen Mitglied.
Wie viele andere Organisationen wurde der Freiburger Anwaltverein während der Nazidiktatur verboten und konnte erst nach dem zweiten Weltkrieg wieder gegründet werden. Es waren die Kollegen Prof. Dr. Bappert und Dr. Schlieper, die als langjährige Vorsitzende für den Wiederbeginn und die Fortführung nach dem Krieg und in den 50er und 60er Jahren zu nennen sind. Stand ursprünglich mehr als das Gesellschaftliche im Vereinsleben im Vordergrund, so ergab sich mit dem Anwachsen der Zahl der zugelassenen Kolleginnen und Kollegen zunehmend die Notwendigkeit das Aufgabengebiet zu erweitern. Bei dieser Neuorientierung erwarb sich Dr. Krieger besondere Verdienste als langjähriger Vorsitzender.
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