Neues GmbH-Gesetz 02.11.2008



Am 1. No­vem­ber 2008 trat das Ge­setz zur Mo­der­ni­sie­rung des GmbH-Rechts und zur Be­kämpf­ung von Miss­bräu­chen (MoMiG) in Kraft. Da­mit ist die um­fass­ends­te Re­form des GmbH-Rechts seit Be­ste­hen des GmbH-Ge­setz­es von 1892 ab­ge­schloss­en.

Die grund­le­gen­de Mo­dern­isier­ung des GmbH-Rechts verfolgt laut Gesetzgeber fol­gen­de Ziele:
- Flexi­bi­li­sier­ung
- De­re­gu­lier­ung
- Be­kämpf­ung der Miss­brauchs­ge­fahr
Be­son­de­re Neu­er­ung­en sind das Mus­ter­pro­to­koll für un­kom­pli­zier­te GmbH-Stand­ard­grün­dung­en so­wie ei­ne neue GmbH-Va­ri­an­te.

Für Unternehmer folgt aus der Gesetzgebung erhöhter Beratungsbedarf, um die neuen Möglichkeiten optimal auszunutzen. Wie immer sollte dabei auf die Kompetenz der Berater geachtet und deshalb ein Rechtsanwalt aufgesucht werden.

 





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