| Neues GmbH-Gesetz | 02.11.2008 |
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Am 1. November 2008 trat das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft. Damit ist die umfassendste Reform des GmbH-Rechts seit Bestehen des GmbH-Gesetzes von 1892 abgeschlossen. Die grundlegende Modernisierung des GmbH-Rechts verfolgt laut Gesetzgeber folgende Ziele:- Flexibilisierung - Deregulierung - Bekämpfung der Missbrauchsgefahr Besondere Neuerungen sind das Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen sowie eine neue GmbH-Variante. Für Unternehmer folgt aus der Gesetzgebung erhöhter Beratungsbedarf, um die neuen Möglichkeiten optimal auszunutzen. Wie immer sollte dabei auf die Kompetenz der Berater geachtet und deshalb ein Rechtsanwalt aufgesucht werden. |
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