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13.07.2010 Freiburger Anwaltverein unterstützt Woche der Justiz /news/1084.php Beratungstermine im Amtsgericht Freiburg, Holzmarkt 2 in Freiburg a) Beratung in allen Rechtsgebieten Montag, 12.07.2010 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr Dienstag, 13.07.2010 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch, 14.07.2010 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr Donnerstag, 15.07.2010 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag, 16.07.2010 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr b) Beratung in Erbrecht Dienstag, 13.07.2010 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr c) Beratung in Bank- und Kapitalmarktrecht Mittwoch, 14.07.2010 13.00 bis 17.00 Uhr d) Beratung in Baurecht Mittwoch, 14.07.2010 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr e) Beratung und Infrormation zur Mediation Mittoch, 14.07.2010 10.00 bis 13.00 Uhr f) Beratung im Miet- und Immobilienrecht Donnerstag, 15.07.2010 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr g) Beratung im Familienrecht Donnerstag, 15.07.2010 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr Beratungstermine im Arbgeitsgericht Freiburg, Habsburgerstr. 103, Freiburg Beratungen im Arbeitsrecht: Mittwoch, 14.07.2010 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr Beratungstermine im Sozialgericht freiburg, Habsburgerstr. 127, Freiburg Beratungen im Sozialrecht, Saal 103 i.OG Mittwoch, 14.07.2010 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Die Beratungszimmer sind in den jeweiligen Gerichten ausgeschildert. Die Beratungen erfolgen gegen eine Gebühr von € 10,00. Diese sollen der Anlaufstelle für Haftentlassene, dem Vollrath-Hermisson-Haus des Bezirksvereins für soziale Rechtspflege zugute kommen. Der Vorstand des Freiburger Anwaltverein hat beschlossen, dass die sozialrechtlichen Beratuungen völlig kostenfrei sind. zurück zum Seitenanfang
02.11.2008 Neues GmbH-Gesetz /news/938.php Am 1. November 2008 trat das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft. Damit ist die umfassendste Reform des GmbH-Rechts seit Bestehen des GmbH-Gesetzes von 1892 abgeschlossen. Die grundlegende Modernisierung des GmbH-Rechts verfolgt laut Gesetzgeber folgende Ziele:- Flexibilisierung - Deregulierung - Bekämpfung der Missbrauchsgefahr Besondere Neuerungen sind das Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen sowie eine neue GmbH-Variante. Für Unternehmer folgt aus der Gesetzgebung erhöhter Beratungsbedarf, um die neuen Möglichkeiten optimal auszunutzen. Wie immer sollte dabei auf die Kompetenz der Berater geachtet und deshalb ein Rechtsanwalt aufgesucht werden. zurück zum Seitenanfang
25.08.2008 Vorratsdatenspeicherung teilweise rechtswidrig In seinem Beschluss vom 11. März 2008, Az. 1 BvR 256/08, befasste sich das höchste deutsche Gericht mit der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung Das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. zurück zum Seitenanfang
31.12.2007 Neues Unterhaltsrecht ab 01.01.2008 Der Deutsche Bundestag hat am 09.11.2007 die Reform des Unterhaltsrechts in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts liegt jetzt dem Bundespräsidenten zur Prüfung und Ausfertigung vor, bevor es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und dann zum 01.01.2008 in Kraft tritt. Das Gesetz bringt wichtige Änderungen: • Betreuungsunterhalt ist grundsätzlich nur noch für die ersten drei Jahre nach der Geburt geschuldet. Nur ausnahmsweise kann darüber hinausgehend Billigkeitsunterhalt gefordert werden. • Die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten ändert sich. Im ersten Rang stehen nur noch minderjährige unverheiratete Kinder und volljährige unverheiratete Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. • Elternteile die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind, egal ob verheiratet oder unverheiratet, stehen im zweiten Rang zusammen mit Eheleuten und geschiedenen Eheleuten, die eine Ehe von langer Dauer geführt haben. • Der Kindesunterhalt bemisst sich nicht mehr nach der Regelbetragverordnung. Er wird ermittelt in Anlehnung an den steuerrechtlichen Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes. Es können sich Abänderungsansprüche aufgrund der geänderten Gesetzeslage ergeben. Wir raten Ihnen deswegen, wenn Sie betroffen sind, dringend, die Anwältin / den Anwalt Ihres Vertrauens um Rat zu fragen und prüfen zu lassen, ob Sie Anspruch auf Abänderung Ihres Unterhaltstitels haben. Möller Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht für den Vorstand der ARGE Familienrecht zurück zum Seitenanfang
12.12.2007 Bundsregierung beschließt Erbrechtsreform Das Bundesverfassungsgerichts hatte in einer Entscheidung vom 7. November 2006 dem Gesetzgeber aufgegeben, die Erbschaftsteuer neu zu regeln. Die unterschiedliche Bewertung von Immobilien-, Betriebs- und Kapitalvermögen im Erbfall ist verfassungswidrig. Änderung des Bewertungsrechts Nach Vorgabe der Verfassungsgerichtsentscheidung orientiert sich die Besteuerung sowohl für Kapitalvermögen als auch für Grundstücke und Betriebsvermögen am so genannten gemeinen Wert. Das ist der Preis, der bei einem Verkauf zu erzielen wäre. Bei Immobilien spricht man auch vom Verkehrswert. Die neue Bewertung von Grundstücken und Betriebsvermögen wird in der Regel höher ausfallen als bisher. Anhebung der Freibeträge Höhere Freibeträge für Ehegatten, Kinder und Enkel sollen einen zumindest teilweisen Ausgleich schaffen. Eingetragene Lebenspartner haben künftig den gleichen Freibetrag wie Ehegatten (sie bleiben aber in Steuerklasse III). Die höheren Freibeträge wiegen die höhere Bewertung der Immobilien nach dem Verkehrswert auf (nur am Rande erwähnt wird in der Pressemitteilung der Bundesregierung die in zahlreichen Fällen zu erwartende faktische Schlechterstellung von Betriebsvermögen).
Weitere Freibeträge gibt es beispielsweise für Hausrat. Ehegatten und Lebenspartner erhalten außerdem noch einen Versorgungsfreibetrag. Die Erben großer Vermögen und diejenigen, die nicht zum engen Familienkreis gehören, werden dagegen künftig mehr Erbschaftsteuer zahlen müssen. Änderung der TarifstufenWenn der Wert des Erbes den persönlichen oder andere mögliche Freibeträge übersteigt, müssen Steuern gezahlt werden. Die Steuer wird dann auch nur für diesen restlichen Wert des Vermögens - das ist der steuerpflichtige Erwerb - berechnet. In Abhängigkeit von der Größe des steuerpflichtigen Erwerbs wird diese Steuer in mehrere Tarifstufen eingeteilt. Auch die Tarifbeträge sollen zum Vorteil der Steuerpflichtigen nach oben gerundet werden. In Steuerklasse I bleibt es bei den geltenden Tarifsätzen. Für die Steuerklassen II und III wird ein zweistufiger Tarif von 30 oder 50 Prozent eingeführt. zurück zum Seitenanfang
01.11.2007 DAV wirbt für Anwaltschaft Anwälte dürfen werben. Gemeinsam werben bringt Vorteile, so dass der DAV als Vereinigung derr lokalen Anwaltsvereine sich in einer Kampagne mit und für Anwälte einsetzt. Hier einige Beispiele der Plakate der Kampagne: zurück zum Seitenanfang
31.01.2007 Erbschaftssteuerrecht verfassungswidrig! In einem seit Jahren erwarteten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht am 31. Januar 2007 zu der Frage der sog. Einheitswerte von Grundvermögen Stellung genommen. In der Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichtes wird die Entscheidung wie folgt zusammen gefasst: Die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuermit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs ist mit demGrundgesetz unvereinbar. Denn sie knüpft an Werte an, deren Ermittlungbei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen,Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- undforstwirtschaftlichen Betrieben) den Anforderungen des Gleichheitssatzesnicht genügt. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 31.Dezember 2008 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu der Neuregelung istdas bisherige Recht weiter anwendbar. Dies entschied der Erste Senat desBundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 7. November 2006 (Tag derBeschlussfassung des Senats, nicht der Abfassung der schriftlichenGründe). Weitere Informationen: www.bundesverfassungsgericht.de zurück zum Seitenanfang
01.09.2006 Fritz-Bauer-Preis für Dr. Burckard Hirsch Die Humanistische Union, renomierte Bürgerrechtsorganisation, verleiht am 16.09.2006 den diesjährigen Fritz-Bauer-Preis an Dr. Burckard Hirsch in Freiburg, Konzerthaus, Runder Saal, 19.00 Uhr mit anschließendem kleinen Empfang und lädt hierzu ein. Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, Ich würde mich freuen, wenn Sie an dieser Veranstaltung zu Ehren eines unerschöpflich für die Bürgerrechte unseres Landes eintretenden Streiters und Kollegen teilnehmen könnten. Ich erinnere nur an die unter maßgeblicher Beteiligung von Dr. Burkhard Hirsch erfolgreich auf den Weg gebrachten Verfassungsbeschwerden gegen den sog. Großen Lauschangriff und gegen den Unsinn eines Luftsicherheitsgesetzes. Der frühere hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, Mitbegründer der Humanistischen Union, ohne den es keine Verfolgung der NS-Schergen durch bundesdeutsche Justizorgane gegeben hätte (insbes. Maidanek-Prozess, 1963), ist mutiger Wegbereiter einer Bürgergesellschaft. Er hat dem Preis seinen Namen gegeben, mit dem Frauen und Männer geehrt werden sollen, die sich in diesem seinen Sinne verdient machen. Weitere Informationen: www.humanistische-union.de und dortiger Link zum Preisträger Für Ihre kurze Rückmeldung bis 08.09.2006 entweder an die Bundesgeschäftsstelle nach Berlin (info@humanistische-union.de oder FAX:030/204.502.57) oder zu meinen Händen (0761/70.20.93 (t) oder 0761/70.20.59 (fax) bin ich dankbar. Dr. Kauß, Rechtsanwalt, für den Landesvorstand der HU Baden-Württemberg zurück zum Seitenanfang
17.11.2005 Koalitionsvertrag /news/755.php Was kommt auf Unternehmen und Privatpersonen nach den Plänen der neuen Bundesregierung zu? Auf welche neuen Gesetze müssen sich Rechtsanwälte einstellen? Hier finden Sie den offiziellen Text des Koaltionsvertrags, um sich aus erster Hand zu informieren: zurück zum Seitenanfang
09.05.2005 Neue Kündigungsfristen bei Altmietverträgen Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zu den neuen Kündigungsfristen bei Altmietverträgen ist am 29. April 2005 vom Bundesrat gebilligt worden. Es muss jetzt noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Das Gesetz wird voraussichtlich zum 1. Juni 2005 in Kraft treten. Was wird sich für Mieter ändern? Das Gesetz betrifft Altmietverhältnisse, die folgende zwei Voraussetzungen erfüllen: 1. Die Wohnung ist vor dem 1. September 2001 angemietet worden. 2. Der Mietvertrag enthäl tzu den Kündigungsfristen folgende Formularklausel: "Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Nach fünf, acht und zehn Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist um jeweils drei Monate.“ Für derartige Fälle kann der Mieter ab dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes unabhängig von seiner Mietzeit mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist den Mietvertrag kündigen. Die neue Kündigungsfrist gilt nur für solche Kündigungen des Mieters, die dem Vermieter ab dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes zugehen. Entsprechendes gilt, wenn diese Regelung sinngemäß in einer Formularklausel wiedergegeben wird. Was wird sich für Vermieter ändern? Für den Vermieter bleibt es in diesen Fällen bei den ursprünglich vereinbarten Fristen. Es ändert sich nichts. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn sich die oben dargestellte Formularklausel auf eine Regelung der Kündigungsfristen für den Mieter beschränkt. In diesem Fall kann der Vermieter auch nach einer Mietdauer von mehr als zehn Jahren mit einer neunmonatigen Kündigungsfrist den Vertrag kündigen. zurück zum Seitenanfang
09.05.2005 Neue Freibeträge für Prozesskostenhilfe /news/753.php Am 30.03.2005 wurde im Bundesgesetzblatt (Teil I 2005, 924) die 2. Prozesskostenhilfebekanntmachung 2005 vom 23.03.2005 veröffentlicht. Nach dieser Bekanntmachung gelten in der Zeit vom 1. April 2005 bis 30. Juni 2006 die folgenden Beträge, die gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Prozesspartei abzusetzen sind:
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26.11.2004 Gedenktafel für jüdische Opfer unter Freiburger Juristen Am 10. Dezember 2004, 11.00 Uhr, wird in einer Feierstunde im Oberlandesgericht in Freiburg eine Gedenktafel für jüdische Opfer unter Freiburger Juristen enthüllt. Kommission für Menschenrechte Freiburger Anwaltverein e.V. Verein der Richter und Staatsanwälte Rechtsanwaltskammer Freiburg Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor über 70 Jahren begann die Ausgrenzung und Entrechtung der jüdischen Bürger in Deutschland – durch Verordnungen und Gesetze, Erlasse und Urteile, und durch brutale Gewalt. Die Entwürdigung erfolgte vor aller Augen. Am Ende standen zahllose zerstörte Leben, die Vertreibung oder Ermordung der allermeisten Betroffenen. Im Anschluß an die vor geraumer Zeit im Oberlandesgericht gezeigte Ausstellung „Anwalt ohne Recht“ entstand die Idee, sich auch der jüdischen Opfer unter den Juristen im Raum Freiburg zu erinnern. Die gemeinsame Kommission für Menschenrechte der Freiburger juristischen Berufsvereinigungen, des Anwaltvereins und des Vereins der Richter und Staatsanwälte, hat das Projekt weiterbetrieben. Die Namen und Schicksale der Betroffenen wurden erforscht, ein Text erarbeitet und ein Ort sowie eine gestalterische Form gefunden für ein angemessenes Gedenken an die Opfer des faschistischen Unrechts – und für ein mahnendes Erinnern an das verhängnisvolle Versagen der Juristen, ihrer Institutionen und Verbände in diesem Unglück: Die Gedenktafel soll in einer Feierstunde am 10. Dezember 2004 – dem Internationalen Tag der Menschenrechte – um 11.00 Uhr im Oberlandesgericht, Salzstrasse 28, im Foyer im ersten Obergeschoß enthüllt werden. Hierzu laden wir alle Kolleginnen und Kollegen herzlich ein. Die Gedenktafel wird ausschließlich durch Spenden der Kollegenschaft finanziert. Der Freiburger Anwaltverein, der Verein der Richter und Staatsanwälte und die Rechtsanwaltskammer Freiburg bitten gemeinsam und zusammen mit der Kommission für Menschenrechte alle Kolleginnen und Kollegen, sich durch eine Spende an den gemeinnützigen „Verein zur Förderung der Menschenrechtsarbeit der Freiburger Juristenorganisationen e.V.“ (Konto-Nr. 100 66 412 bei der Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau, BLZ 680 501 01, steuerlich abzugsfähig) an diesem für unser Selbstverständnis so wichtigen Projekt und seiner Finanzierung zu beteiligen. Begleitveranstaltungen sowie eine Dokumentation zu dem Thema sind für die Zeit nach dem Jahreswechsel vorgesehen. D. Heyder I. Janke Dr. M. Krenzler Dr. E. Lange B. Schmitz-Peiffer Dr. K. Thun zurück zum Seitenanfang
02.09.2004 Justizreform in Kraft getreten Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 30. August 2004 ist das umstrittene 1. Justizmodernisierungsgesetz am 1. September 2004 in Kraft getreten. Weitere Informationen sind unter www.anwaltblatt.de zu finden. In der aaktuellen Ausgabe September 2004 sind zwei informative Artikel - auch online - veröffentlicht. zurück zum Seitenanfang
23.08.2004 Vertrauensschadensfonds Der Vertrauensschadensfonds bei der Rechtsanwaltskammer e.V. sucht weitere Mitglieder Wie auch in anderen Berufsständen gibt es bei den Rechtsanwälten Berufsangehörige, die den guten Ruf durch rechtswidriges Verhalten schädigen und Schäden und sogar menschliches Leid verursachen. Mit dem Vertrauensschadensfonds bei der Rechtsanwaltskammer e.V. hat sich ein Verein gebildet, der den Geschädigten Hilfestellung leisten will. Hierzu benötigt er die möglichst breite Unterstützung der Anwaltschaft. Weitere Informationen sind unter http://www.rak-freiburg.de/ ersichtlich oder über den Vorsitzenden RA Matthias Schollen (Tel. 0761 / 70 39 80) erhältlich. zurück zum Seitenanfang
17.06.2004 BGH stärkt Anlegerrechte Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in mehreren Verfahren, in denen es um kreditfinanzierte Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds ging zu entscheiden, und stärkte dabei die Rechte von Privatanlegern. Den Fällen lagen folgende Sachverhalte zugrunde: Die Fonds waren in der Rechtsform von Gesellschaften bürgerlichen Rechts gegründet worden. Geschäftsgegenstand war jeweils die Errichtung und Vermietung von Gebäuden, vornehmlich in den neuen Bundesländern. Die Anfangsverluste sollten den Anlegern steuerlich zugewiesen werden, um Steuervorteile erzielen zu können. Für den Beitritt sollte kein Vermögen erforderlich sein; stattdessen boten Anlagevermittler den Interessenten Bankkredite zur Finanzierung der Beteiligungen an. Teilweise hatten die Banken dazu ihre Kreditformulare den Anlagevermittlern überlassen. Die monatlichen Zins- und Tilgungsraten sollten nach den von den Initiatoren herausgegebenen Prospekten im wesentlichen aus den Mieterträgen gezahlt werden. Um diese sicherzustellen, hatten von den Initiatoren gegründete Gesellschaften Mietgarantien übernommen. Für die Anlageprojekte wurden Personen geworben, die teilweise nur durchschnittliche oder unterdurchschnittliche Einkommen hatten. Die Werbegespräche fanden häufig in den Privatwohnungen statt. In der Folgezeit gingen die finanziellen Erwartungen nicht in Erfüllung. Zudem war ein großer Teil der Anlagegelder nicht in die Immobilien geflossen, sondern von den Initiatoren vereinnahmt worden. Die angekündigten Mieten erwiesen sich als unrealistisch und wurden nicht annähernd erreicht. Die Mietgarantien stellten sich als wertlos heraus, weil die kapitalschwachen Mietgaranten Insolvenz anmelden mussten. Daraufhin stellten die Anleger ihre Zahlungen ein und verlangten von den Banken Rückzahlung der bereits geleisteten Darlehenszahlungen. Die Banken bestanden dagegen auf der weiteren Erfüllung der Kreditverträge. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr allgemeine Rechtsgrundsätze für die Abwicklung kreditfinanzierter Fondsbeteiligungen aufgestellt: 1. Der Fondsbeitritt und der im Zusammenhang damit von dem Anlagevermittler angebahnte Kreditvertrag gelten als verbundenes Geschäft iSd. Verbraucherkreditgesetzes bzw. §§ 355 ff. BGB. Die Bank muss sich deshalb alle Einwendungen entgegenhalten lassen, die der Anleger gegen die Fondsverantwortlichen hat. 2. Die Fondsverantwortlichen sind wegen Täuschung des Anlegers verpflichtet, ihn so zu stellen, als wäre er dem Fonds nie beigetreten und als hätte daher den Kreditvertrag nie geschlossen. Damit hat die Bank keinen Zahlungsanspruch gegen den Anleger. Umgekehrt hat der Anleger einen Anspruch gegen die Bank auf Rückzahlung all dessen, was er aus seinem eigenen Vermögen - nicht aus den Erträgnissen des Fonds - an die Bank gezahlt hat. Dafür muss er seine Ansprüche gegen den Fonds und die Fondsverantwortlichen an die Bank abtreten und sich etwaige Steuervorteile anrechnen lassen. 3. Die gleiche Rechtsfolge ergibt sich aus dem Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften bzw. § 312 BGB in den Fällen, in denen die Verträge in der Wohnung des Anlegers geschlossen oder angebahnt worden sind. Danach hat der Anleger das Recht, seine Vertragserklärungen zu widerrufen. Wenn er darüber nicht ordnungsgemäß belehrt worden ist - wie in den entschiedenen Fällen -, besteht dieses Widerrufsrecht zeitlich unbefristet und kann auch noch nach Jahren ausgeübt werden. Urteile vom 14.Juni 2004 – II ZR 392/01, II ZR 395/01, II ZR 374/02, II ZR 385/02, II ZR 393/02 und II ZR 407/02 Weitere Inhalte der Entscheidung können unter http://www.bundesgerichtshof.de/ nachgelesen werden. zurück zum Seitenanfang
13.02.2004 Neues Gebührenrecht für Anwälte Noch besteht viel Verwirrung und Unsicherheit über das neue Gebührenrecht für Rechtsanwälte. Klar ist nur, dass aus der alten Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz werden wird. Wir können uns die Veröffentlichung aktueller Informationen ersparen, weil diese Arbeit bereits andere für uns gemacht haben: Der Deutsche Anwaltverein hat auf der Seite http://www.anwaltverein.de/Gebuehrenrecht/index.html umfassende Infos zusammengestellt. Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hat im Internet Informationen auf der Seite http://www.brak.de/seiten/07.php#ges1 im Angebot. zurück zum Seitenanfang
12.01.2004 Neue Gesetze zum 1.1.2004 Recht kurzfristig sind zahlreiche neue Gesetze, die berits zum 1.1.2004 in Kraft treten, zum Jahresende verabschiedet worden. Das Internet hilft bei der Suche nach den offiziellen und aktuellen Texten. Im Mittelpunkt stehen neben Änderungen im Sozialversicherungsrecht Änderungen des Steuerrechts. Eine Übersicht der verschd. Änderungen ist in stets aktualisierter Form über die Intersetseiten des Bundesjustizministeriums einzusehen. http://www.bmj.bund.de/ Der aktuelle Link zu den Änderungen zum 1.1.2004 ist unter http://www.bundesregierung.de/Themen-A-Z/Agenda-2010-,9913/Agenda-2010-im-Ueberblick.htm zu finden. Neuregelung des Steuerrechts im Rahmen der sog. Agenda 2010 http://www.bundesfinanzministerium.de/Aktuelles/Pressemitteilungen-.395.21931/Artikel/index.htm (Stand: 10.01.2004) Neuregelung des Handwerksrechts: http://www.bmwa.bund.de/Navigation/wirtschaft,did=28608.html (Stand: 10.01.2004) zurück zum Seitenanfang
08.09.2003 Mitteilung der JVA Freiburg /news/JVA-Betriebsausflug.php Die JVA Freiburg hat mitgeteilt, dass die Besuchsabteilungen (Hauptbau uind Außenstelle Tennenbacherstr.) am 12. September 2003 aufgrund eines Betriebsausflugs geschlossen bleiben. zurück zum Seitenanfang
25.08.2003 Kampagne gegen Gewerbesteuer Trotz zahlreicher Gegenargumente von Fachleuten hält die Bundesregierung bislang an den Entwürfen einer Gewerbesteuer für Freiberufler fest. Gegen diese Pläne startet der Deutsche Anwaltverein eine Kampagne zur Information der Betroffenen und der Entscheidungsträger in Regierung und Parlament. Wenn Sie hierzu Informationen benötigen oder diese Kampagne aktiv unterstützen wollen, so wenden Sie sich bitte an den DAV unter http://www.anwaltverein.de/03/02/gsteuer.html. zurück zum Seitenanfang
24.06.2003 BGH zur Küdigung von Altmietverträgen Der BGH hat entschieden, dass Formularklauseln, die die damaligen gesetzlichen Kündigungsfristen wörtlich oder sinngemäß wiedergeben, auch nach der Mietrechtsreform fortgelten. Vor der Mietrechtsreform galt für Mieter und Vermieter je nach Dauer des Mietverhältnisses eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3, 6, 9 oder 12 Monaten. Vertragliche Abweichungen waren unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Mietrechtsreform hat die Kündigungsfrist für Mieter auf einheitlich 3 Monate abgesenkt. Eine vertragliche Abweichung hiervon zu Lasten des Mieters ist nicht mehr möglich. Für die Vermieter gilt seit dem 1. September 2001 je nach Vertragsdauer eine Kündigungsfrist von 3, 6 oder 9 Monaten. Die Entscheidung des BGH gilt nur für Altmietverträge. Hier gilt jetzt Folgendes: Enthält der vor dem 1. September 2001 geschlossene Mietvertrag keine Vereinbarung über Kündigungsfristen, so gilt für den Mieter unabhängig von der Vertragsdauer die neue gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Enthält der vor dem 1. September 2001 geschlossene Mietvertrag eine nach damaligem Recht wirksame Vereinbarung über Kündigungsfristen, so gilt diese fort. Dies war bereits bislang unstreitig, soweit es sich um individuelle Vereinbarungen handelte. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass auch solche Vereinbarungen fortgelten, bei denen es sich um Formularklauseln handelt, in denen lediglich die alten gesetzlichen Kündigungsfristen wörtlich oder sinngemäß wiedergegeben werden. In diesen Fällen gelten für Mieter und Vermieter also weiterhin die alten gestaffelten Kündigungsfristen von 3, 6, 9 oder 12 Monaten je nach Vertragsdauer. Bei Mietverträgen, die nach dem 1. September 2001 geschlossen wurden, gelten selbstverständlich die neuen Kündigungsfristen. zurück zum Seitenanfang
28.05.2003 BGH zu Rechtsschutz In einer wichtigen Entscheidung hat der BGH den Deckungsumfang einer Familien-Rechtsschutzversicherung definiert und festgestellt, dass der Deckungsschutz für eine Klage auf Schadensersatz gegen die Deutsche Telekom AG zu erteilen ist. Im Rahmen des dritten Börsenganges der Deutschen Telekom AG im Juli 2000 hatte ein Versicherter 500 Aktien erworben. Infolgedessen mach er einen Schadensersatzanspruch geltend, den er in erster Linie auf § 45 des Börsengesetzes stützt und argumentiert, der im Mai 2000 veröffentlichte Börsenzulassungsprospekt sei unrichtig gewesen, weil in der Bilanz der Deutschen Telekom AG der Immobilienbesitz erheblich zu hoch bewertet worden sei. Die Rechtsschutz-Versicherung hat die erbetene Kostenzusage abgelehnt, weil sich der Versicherungsschutz nach der Ausschlußklausel des § 4 Abs. 1c der vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB, wortgleich mit § 4 Abs. 1c ARB 75) nicht auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Rechtes der Handelsgesellschaften beziehe. Die Rechtsschutz-Versicherung hat nach Auffassung des BGH dem Versicherten für die Schadensersatzklage gegen die Deutsche Telekom AG Rechtsschutz zu gewähren. Der Anspruch ist nicht durch § 4 Abs. 1c AVB ausgeschlossen. Der Prospekthaftungsanspruch aus § 45 des Börsengesetzes ist nicht dem Bereich des Rechtes der Handelsgesellschaften zuzuordnen, sondern dem Bereich des Kapitalmarktrechts. Die Vorschrift betrifft nicht die spätere Stellung des Erwerbers als Aktionär. Sie dient vielmehr dem Schutz des Kapitalanlegers und begründet die Haftung für ein Verhalten - den Erlaß und die Herausgabe eines unrichtigen Prospekts -, das vor dem Zeitpunkt des Erwerbs liegt. Nähere Informationen zu dem Urteil vom 21. Mai 2003 (Az.: IV ZR 327/02) auf www.bundesgerichtshof.de zurück zum Seitenanfang
14.05.2003 Gesetzesentwurf zum UWG Das Bundeskabinett hat am 7. Mai den Entwurf der Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verabschiedet, mit dem zum einen Verbraucherrechte besser geschützt und zum anderen auch neue Freiheiten gewährt werden sollen. Die vorgeschlagene Reform soll nach Einschätzung der Bundesregierung zu einer schlankeren, europaverträglichen Fassung des UWG führen. Die Reform enthält folgende materielle Schwerpunkte: - Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden als Schutzsubjekte erstmals ausdrücklich im Gesetz erwähnt. Dadurch wird die Rechtsprechung zum geltenden UWG aufgenommen und gleichzeitig eine Forderung der Verbraucherverbände erfüllt. - Die Generalklausel als Kernstück des geltenden UWG (§ 1) bleibt als § 3 ("Verbot unlauteren Wettbewerbs") erhalten. Sie wird durch einen nicht abschließenden Katalog von Beispielsfällen ergänzt, der sowohl durch die Rechtsprechung seit langem gefestigte Fallgruppen aufnimmt als auch aktuelle Probleme aufgreift. - Die Reglementierung der Sonderveranstaltungen wird ersatzlos aufgehoben. Bestimmungen über Schlussverkäufe, Jubiläumsverkäufe und Räumungsverkäufe fallen ganz weg. Diese Sonderveranstaltungen unterliegen jedoch dem in § 5 geregelten Verbot der irreführenden Werbung. - Unter bestimmten Voraussetzungen wird den Verbänden ein Gewinnabschöpfungsanspruch zugestanden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich unlautere Werbung, die Verbraucherinnen und Verbraucher übervorteilt, nicht lohnt. Das Gesetz führt einige Beispiele für unlautere Wettbewerbshandlungen auf. Demnach verstößt gegen das Gesetz, wer - Wettbewerbshandlungen vornimmt, die geeignet sind, die geschäftliche Unerfahrenheit insbesondere von Kindern oder Jugendlichen, die Leichtgläubigkeit, die Angst oder die Zwangslage von Verbraucherinnen und Verbrauchern auszunutzen; - den Werbecharakter von Wettbewerbshandlungen verschleiert; bei Verkaufsförderungsmaßnahmen wie Preisnachlässen, Zugaben oder Geschenken die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme nicht klar und eindeutig angibt; - bei Preisausschreiben oder Gewinnspielen mit Werbecharakter die Teilnahmebedingungen nicht klar und eindeutig angibt; - die Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft; - Mitbewerber gezielt behindert. Weitere Informationen auf den Seiten der Bundesregierung. zurück zum Seitenanfang
21.03.2003 Der Deutsche Anwaltstag 2003 findet in Freiburg statt. Der Deutsche Anwaltstag 2003 findet in Freiburg statt. Vom 29. bis 31. Mai 2003 werden Juristen aus der ganzen Bundesrepublik zum jährlich stattfindenden Deutschen Anwaltstag nach Freiburg kommen, um sich unter dem Motto „Anwaltschaft gestaltet Zukunft“ über aktuelle Themen wi Mediation. Elektronischer Rechtsverkehr, Internationales Recht und Steuergesetzgebung zu informieren und zu diskutieren. Im Rahmen der viertägigen Veranstaltung finden unter anderem Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaften und Ausschüsse des Deutschen Anwaltvereins statt .Das Fachprogramm wird ergänzt durch ein umfangreiches Rahmenprogramm. Der Freiburger Anwaltverein bietet zum Deutschen Anwaltstag Informationen auf einer Sonderseite an. Ansprechpartner für Fragen und Anmeldungen zum Deutschen Anwaltstag ist der Deutsche Anwatverein als Veranstalter, der unter http://www.dav.de oder Tel. 030/726152-0 zu erreichen ist. zurück zum Seitenanfang
11.03.2003 Bundesregierung plant umfassende Gesetzesänderungen /news/bundesregierung.php Nach der Rede von Bundeskanzler Gerhard Schröder am 14. März 2003 wurden nun verschiedene Einzelheiten der angekündigten Gesetzesänderungen bekannt gegeben. So ist unter anderem geplant, noch in diesem Jahr … Desweiteren soll Weitere Informationen zu diesem Thema können unter http://www.bundesregierung.de/ nachgelesen werden. zurück zum Seitenanfang
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