
09.05.2005
Neue Freibeträge für Prozesskostenhilfe
Am 30.03.2005 wurde im Bundesgesetzblatt (Teil I 2005, 924) die 2. Prozesskostenhilfebekanntmachung 2005 vom 23.03.2005 veröffentlicht.
Nach dieser Bekanntmachung gelten in der Zeit vom 1. April 2005 bis 30. Juni 2006 die folgenden Beträge, die gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Prozesspartei abzusetzen sind:
- 173 € für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen (§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1b ZPO)
- 380 € für die Partei und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner (§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2a ZPO)
- 266 € für jede weitere Person, der die Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet (§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2b ZPO)
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26.11.2004
Gedenktafel für jüdische Opfer unter Freiburger Juristen
Am 10. Dezember 2004, 11.00 Uhr, wird in einer Feierstunde im Oberlandesgericht in Freiburg eine Gedenktafel für jüdische Opfer unter Freiburger Juristen enthüllt.
Kommission für Menschenrechte
Freiburger Anwaltverein e.V. Verein der Richter und Staatsanwälte
Rechtsanwaltskammer Freiburg
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Vor über 70 Jahren begann die Ausgrenzung und Entrechtung der jüdischen Bürger in Deutschland – durch Verordnungen und Gesetze, Erlasse und Urteile, und durch brutale Gewalt. Die Entwürdigung erfolgte vor aller Augen. Am Ende standen zahllose zerstörte Leben, die Vertreibung oder Ermordung der allermeisten Betroffenen.
Im Anschluß an die vor geraumer Zeit im Oberlandesgericht gezeigte Ausstellung „Anwalt ohne Recht“ entstand die Idee, sich auch der jüdischen Opfer unter den Juristen im Raum Freiburg zu erinnern. Die gemeinsame Kommission für Menschenrechte der Freiburger juristischen Berufsvereinigungen, des Anwaltvereins und des Vereins der Richter und Staatsanwälte, hat das Projekt weiterbetrieben. Die Namen und Schicksale der Betroffenen wurden erforscht, ein Text erarbeitet und ein Ort sowie eine gestalterische Form gefunden für ein angemessenes Gedenken an die Opfer des faschistischen Unrechts – und für ein mahnendes Erinnern an das verhängnisvolle Versagen der Juristen, ihrer Institutionen und Verbände in diesem Unglück:
Die Gedenktafel soll in einer Feierstunde am 10. Dezember 2004 – dem Internationalen Tag der Menschenrechte – um 11.00 Uhr im Oberlandesgericht, Salzstrasse 28, im Foyer im ersten Obergeschoß enthüllt werden. Hierzu laden wir alle Kolleginnen und Kollegen herzlich ein.
Die Gedenktafel wird ausschließlich durch Spenden der Kollegenschaft finanziert. Der Freiburger Anwaltverein, der Verein der Richter und Staatsanwälte und die Rechtsanwaltskammer Freiburg bitten gemeinsam und zusammen mit der Kommission für Menschenrechte alle Kolleginnen und Kollegen, sich durch eine Spende an den gemeinnützigen „Verein zur Förderung der Menschenrechtsarbeit der Freiburger Juristenorganisationen e.V.“ (Konto-Nr. 100 66 412 bei der Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau, BLZ 680 501 01, steuerlich abzugsfähig) an diesem für unser Selbstverständnis so wichtigen Projekt und seiner Finanzierung zu beteiligen.
Begleitveranstaltungen sowie eine Dokumentation zu dem Thema sind für die Zeit nach dem Jahreswechsel vorgesehen.
D. Heyder
I. Janke
Dr. M. Krenzler
Dr. E. Lange
B. Schmitz-Peiffer
Dr. K. Thun
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02.09.2004
Justizreform in Kraft getreten
Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 30. August 2004 ist das umstrittene 1. Justizmodernisierungsgesetz am 1. September 2004 in Kraft getreten.
Weitere Informationen sind unter www.anwaltblatt.de zu finden. In der aaktuellen Ausgabe September 2004 sind zwei informative Artikel - auch online - veröffentlicht.
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23.08.2004
Vertrauensschadensfonds
Der Vertrauensschadensfonds bei der Rechtsanwaltskammer e.V. sucht weitere Mitglieder
Wie auch in anderen Berufsständen gibt es bei den Rechtsanwälten Berufsangehörige, die den guten Ruf durch rechtswidriges Verhalten schädigen und Schäden und sogar menschliches Leid verursachen.
Mit dem Vertrauensschadensfonds bei der Rechtsanwaltskammer e.V. hat sich ein Verein gebildet, der den Geschädigten Hilfestellung leisten will. Hierzu benötigt er die möglichst breite Unterstützung der Anwaltschaft.
Weitere Informationen sind unter http://www.rak-freiburg.de/ ersichtlich oder über den Vorsitzenden RA Matthias Schollen (Tel. 0761 / 70 39 80) erhältlich.
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17.06.2004
BGH stärkt Anlegerrechte
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in mehreren Verfahren, in denen es um kreditfinanzierte Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds ging zu entscheiden, und stärkte dabei die Rechte von Privatanlegern.
Den Fällen lagen folgende Sachverhalte zugrunde:
Die Fonds waren in der Rechtsform von Gesellschaften bürgerlichen Rechts gegründet worden. Geschäftsgegenstand war jeweils die Errichtung und Vermietung von Gebäuden, vornehmlich in den neuen Bundesländern. Die Anfangsverluste sollten den Anlegern steuerlich zugewiesen werden, um Steuervorteile erzielen zu können. Für den Beitritt sollte kein Vermögen erforderlich sein; stattdessen boten Anlagevermittler den Interessenten Bankkredite zur Finanzierung der Beteiligungen an. Teilweise hatten die Banken dazu ihre Kreditformulare den Anlagevermittlern überlassen. Die monatlichen Zins- und Tilgungsraten sollten nach den von den Initiatoren herausgegebenen Prospekten im wesentlichen aus den Mieterträgen gezahlt werden. Um diese sicherzustellen, hatten von den Initiatoren gegründete Gesellschaften Mietgarantien übernommen. Für die Anlageprojekte wurden Personen geworben, die teilweise nur durchschnittliche oder unterdurchschnittliche Einkommen hatten. Die Werbegespräche fanden häufig in den Privatwohnungen statt.
In der Folgezeit gingen die finanziellen Erwartungen nicht in Erfüllung. Zudem war ein großer Teil der Anlagegelder nicht in die Immobilien geflossen, sondern von den Initiatoren vereinnahmt worden. Die angekündigten Mieten erwiesen sich als unrealistisch und wurden nicht annähernd erreicht. Die Mietgarantien stellten sich als wertlos heraus, weil die kapitalschwachen Mietgaranten Insolvenz anmelden mussten. Daraufhin stellten die Anleger ihre Zahlungen ein und verlangten von den Banken Rückzahlung der bereits geleisteten Darlehenszahlungen. Die Banken bestanden dagegen auf der weiteren Erfüllung der Kreditverträge.
Der Bundesgerichtshof hat nunmehr allgemeine Rechtsgrundsätze für die Abwicklung kreditfinanzierter Fondsbeteiligungen aufgestellt:
1. Der Fondsbeitritt und der im Zusammenhang damit von dem Anlagevermittler angebahnte Kreditvertrag gelten als verbundenes Geschäft iSd. Verbraucherkreditgesetzes bzw. §§ 355 ff. BGB. Die Bank muss sich deshalb alle Einwendungen entgegenhalten lassen, die der Anleger gegen die Fondsverantwortlichen hat.
2. Die Fondsverantwortlichen sind wegen Täuschung des Anlegers verpflichtet, ihn so zu stellen, als wäre er dem Fonds nie beigetreten und als hätte daher den Kreditvertrag nie geschlossen. Damit hat die Bank keinen Zahlungsanspruch gegen den Anleger.
Umgekehrt hat der Anleger einen Anspruch gegen die Bank auf Rückzahlung all dessen, was er aus seinem eigenen Vermögen - nicht aus den Erträgnissen des Fonds - an die Bank gezahlt hat. Dafür muss er seine Ansprüche gegen den Fonds und die Fondsverantwortlichen an die Bank abtreten und sich etwaige Steuervorteile anrechnen lassen.
3. Die gleiche Rechtsfolge ergibt sich aus dem Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften bzw. § 312 BGB in den Fällen, in denen die Verträge in der Wohnung des Anlegers geschlossen oder angebahnt worden sind. Danach hat der Anleger das Recht, seine Vertragserklärungen zu widerrufen. Wenn er darüber nicht ordnungsgemäß belehrt worden ist - wie in den entschiedenen Fällen -, besteht dieses Widerrufsrecht zeitlich unbefristet und kann auch noch nach Jahren ausgeübt werden.
Urteile vom 14.Juni 2004 – II ZR 392/01, II ZR 395/01, II ZR 374/02, II ZR 385/02, II ZR 393/02 und II ZR 407/02
Weitere Inhalte der Entscheidung können unter http://www.bundesgerichtshof.de/ nachgelesen werden.
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13.02.2004
Neues Gebührenrecht für Anwälte
Noch besteht viel Verwirrung und Unsicherheit über das neue Gebührenrecht für Rechtsanwälte. Klar ist nur, dass aus der alten Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz werden wird.
Wir können uns die Veröffentlichung aktueller Informationen ersparen, weil diese Arbeit bereits andere für uns gemacht haben: Der Deutsche Anwaltverein hat auf der Seite http://www.anwaltverein.de/Gebuehrenrecht/index.html umfassende Infos zusammengestellt. Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hat im Internet Informationen auf der Seite http://www.brak.de/seiten/07.php#ges1 im Angebot.
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12.01.2004
Neue Gesetze zum 1.1.2004
Recht kurzfristig sind zahlreiche neue Gesetze, die berits zum 1.1.2004 in Kraft treten, zum Jahresende verabschiedet worden. Das Internet hilft bei der Suche nach den offiziellen und aktuellen Texten.
Im Mittelpunkt stehen neben Änderungen im Sozialversicherungsrecht Änderungen des Steuerrechts.
Eine Übersicht der verschd. Änderungen ist in stets aktualisierter Form über die Intersetseiten des Bundesjustizministeriums einzusehen.
http://www.bmj.bund.de/
Der aktuelle Link zu den Änderungen zum 1.1.2004 ist unter http://www.bundesregierung.de/Themen-A-Z/Agenda-2010-,9913/Agenda-2010-im-Ueberblick.htm zu finden.
Neuregelung des Steuerrechts im Rahmen der sog. Agenda 2010
http://www.bundesfinanzministerium.de/Aktuelles/Pressemitteilungen-.395.21931/Artikel/index.htm (Stand: 10.01.2004)
Neuregelung des Handwerksrechts:
http://www.bmwa.bund.de/Navigation/wirtschaft,did=28608.html (Stand: 10.01.2004)
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08.09.2003
Mitteilung der JVA Freiburg
Die JVA Freiburg hat mitgeteilt, dass die Besuchsabteilungen (Hauptbau uind Außenstelle Tennenbacherstr.) am 12. September 2003 aufgrund eines Betriebsausflugs geschlossen bleiben.
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25.08.2003
Kampagne gegen Gewerbesteuer
Trotz zahlreicher Gegenargumente von Fachleuten hält die Bundesregierung bislang an den Entwürfen einer Gewerbesteuer für Freiberufler fest.
Gegen diese Pläne startet der Deutsche Anwaltverein eine Kampagne zur Information der Betroffenen und der Entscheidungsträger in Regierung und Parlament.
Wenn Sie hierzu Informationen benötigen oder diese Kampagne aktiv unterstützen wollen, so wenden Sie sich bitte an den DAV unter http://www.anwaltverein.de/03/02/gsteuer.html.
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24.06.2003
BGH zur Küdigung von Altmietverträgen
Der BGH hat entschieden, dass Formularklauseln, die die damaligen gesetzlichen Kündigungsfristen wörtlich oder sinngemäß wiedergeben, auch nach der Mietrechtsreform fortgelten.
Vor der Mietrechtsreform galt für Mieter und Vermieter je nach Dauer des Mietverhältnisses eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3, 6, 9 oder 12 Monaten. Vertragliche Abweichungen waren unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Mietrechtsreform hat die Kündigungsfrist für Mieter auf einheitlich 3 Monate abgesenkt. Eine vertragliche Abweichung hiervon zu Lasten des Mieters ist nicht mehr möglich. Für die Vermieter gilt seit dem 1. September 2001 je nach Vertragsdauer eine Kündigungsfrist von 3, 6 oder 9 Monaten.
Die Entscheidung des BGH gilt nur für Altmietverträge. Hier gilt jetzt Folgendes:
Enthält der vor dem 1. September 2001 geschlossene Mietvertrag keine Vereinbarung über Kündigungsfristen, so gilt für den Mieter unabhängig von der Vertragsdauer die neue gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.
Enthält der vor dem 1. September 2001 geschlossene Mietvertrag eine nach damaligem Recht wirksame Vereinbarung über Kündigungsfristen, so gilt diese fort. Dies war bereits bislang unstreitig, soweit es sich um individuelle Vereinbarungen handelte. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass auch solche Vereinbarungen fortgelten, bei denen es sich um Formularklauseln handelt, in denen lediglich die alten gesetzlichen Kündigungsfristen wörtlich oder sinngemäß wiedergegeben werden. In diesen Fällen gelten für Mieter und Vermieter also weiterhin die alten gestaffelten Kündigungsfristen von 3, 6, 9 oder 12 Monaten je nach Vertragsdauer.
Bei Mietverträgen, die nach dem 1. September 2001 geschlossen wurden, gelten selbstverständlich die neuen Kündigungsfristen.
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