| Am 1. November 2008
trat das Gesetz zur Modernisierung des
GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von
Missbräuchen (MoMiG) in Kraft. Damit ist die
umfassendste Reform des GmbH-Rechts seit
Bestehen des GmbH-Gesetzes von 1892
abgeschlossen.
Die grundlegende Modernisierung
des GmbH-Rechts verfolgt laut Gesetzgeber folgende Ziele: - Flexibilisierung - Deregulierung - Bekämpfung der Missbrauchsgefahr Besondere
Neuerungen sind das
Musterprotokoll für
unkomplizierte
GmbH-Standardgründungen sowie
eine neue GmbH-Variante.
Für Unternehmer folgt aus der Gesetzgebung erhöhter Beratungsbedarf, um die neuen Möglichkeiten optimal auszunutzen. Wie immer sollte dabei auf die Kompetenz der Berater geachtet und deshalb ein Rechtsanwalt aufgesucht werden.
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