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| NEUES UNTERHALTSRECHT AB 01.01.2008 |
31.12.2007
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Der Deutsche Bundestag hat am 09.11.2007 die Reform des Unterhaltsrechts in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts liegt jetzt dem Bundespräsidenten zur Prüfung und Ausfertigung vor, bevor es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und dann zum 01.01.2008 in Kraft tritt.
Das Gesetz bringt wichtige Änderungen:
• Betreuungsunterhalt ist grundsätzlich nur noch für die ersten drei Jahre nach der Geburt geschuldet. Nur ausnahmsweise kann darüber hinausgehend Billigkeitsunterhalt gefordert werden.
• Die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten ändert sich. Im ersten Rang stehen nur noch minderjährige unverheiratete Kinder und volljährige unverheiratete Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden.
• Elternteile die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind, egal ob verheiratet oder unverheiratet, stehen im zweiten Rang zusammen mit Eheleuten und geschiedenen Eheleuten, die eine Ehe von langer Dauer geführt haben.
• Der Kindesunterhalt bemisst sich nicht mehr nach der Regelbetragverordnung. Er wird ermittelt in Anlehnung an den steuerrechtlichen Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes.
Es können sich Abänderungsansprüche aufgrund der geänderten Gesetzeslage ergeben. Wir raten Ihnen deswegen, wenn Sie betroffen sind, dringend, die Anwältin / den Anwalt Ihres Vertrauens um Rat zu fragen und prüfen zu lassen, ob Sie Anspruch auf Abänderung Ihres Unterhaltstitels haben.
Möller Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht für den Vorstand der ARGE Familienrecht
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