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ERBSCHAFTSSTEUERRECHT VERFASSUNGSWIDRIG! 31.01.2007

In einem seit Jahren erwarteten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht am 31. Januar 2007 zu der Frage der sog. Einheitswerte von Grundvermögen Stellung genommen.

In der Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichtes wird die Entscheidung wie folgt zusammen gefasst:

Die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuermit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs ist mit demGrundgesetz unvereinbar. Denn sie knüpft an Werte an, deren Ermittlungbei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen,Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- undforstwirtschaftlichen Betrieben) den Anforderungen des Gleichheitssatzesnicht genügt. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 31.Dezember 2008 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu der Neuregelung istdas bisherige Recht weiter anwendbar. Dies entschied der Erste Senat desBundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 7. November 2006 (Tag derBeschlussfassung des Senats, nicht der Abfassung der schriftlichenGründe).

Weitere Informationen: www.bundesverfassungsgericht.de




 



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